Bürgerbrief 2 - Ausgabe: März 2000


Wir sind weiter für Sie da:

Die Gemeinde Inden unterrichtet Sie seit Dezember 1999 regelmäßig über den Stand des Verfahrens "Umsiedlung Pier". Im ersten Bürgerbrief im Dezember gaben wir Ihnen einen Überblick über die geplanten Informations- und Beratungsangebote der Gemeinde Inden. Nun liegt der zweite Bürgerbrief vor.
Wir halten weiterhin für Sie ein Servivetelefon bereit, bei dem Sie unter der Nummer - 0800/1052459 - natürlich kostenlos - einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren können. Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich Informationsveranstaltungen an, in denen Fachleute Rede und Antwort stehen.

Auch die Vorstellung der Mitglieder im Arbeitskreis "Umsiedlung Pier" geht weiter.
Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2000 beschlossen: Das Standortangebot der Gemeinde Inden im Braunkohlenplanverfahren "Umsiedlung Pier" wird der Bereich "Rurerde" bei Schophoven.




Angebotsbeispiel für altengerechtes Wohnen


Bürgerfragen

1. Wann werden die Bürger offiziell zum Standort befragt?
Die Standortbefragungen der Bezirksregierung Köln erfolgen in Abstimmung mit dem Braunkohlenausschuß.

2. Ab wann werden Grundstücke und Gebäude (Anwesen) gekauft?
Der Erwerb von Anwesen im Rahmen der gemeinsamen Umsiedlung beginnt voraussichtlich im Jahr 2005, rechtzeitig zur Bereitstellung baureifer Grundstücke am neuen Ort.

3. Können zwei Umsiedlungsstandorte festgelegt werden?
Für die Umsiedlung von Pier soll ein Umsiedlungsstandort landesplanerisch festgelegt werden.

4. Kann anstelle der geplanten landwirtschaftlichen Rekultivierung im Bereich südwestlich von Schophoven auch eine Wasserfläche angelegt werden, so dass das Fernband entbehrlich würde?
Der Rat der Gemeinde Inden hat beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Braunkohlenplanes Inden II zu stellen. Er hat sich für eine zukünftige Gestaltung der Landschaft unter Einbeziehung von Wasserflächen anstelle der bisherigen landwirtschaftlichen Rekultivierung ausgesprochen.

5. Wie wird mit dem gemeindlichen Vermögen (öffentliche Infrastruktur) umgegangen, wenn ein Standort außerhalb der Gemeinde Inden festgelegt wird?
Die Entschädigung für das gemeindliche Vermögen steht der Gemeinde Inden zu.

6. Wie werden die Umsiedler entschädigt, die nicht an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen?
In zeitlichem Zusammenhang mit der gemeinsamen Umsiedlung erfolgt die Entschädigung der Anwesen unabhängig davon, ob der jeweilige Umsiedler am Umsiedlungsstandort oder einem anderen Ort siedelt. Besondere Leistungen am Ersatzgrundstück gelten grundsätzlich nur am festgelegten Umsiedlungsstandort.

7. Wie wird über die Entschädigung informiert?
In einer gesonderten Veranstaltungsreihe werden Rahmenbedingungen und Praxis der Entschädigung umfassend dargestellt.

8. Werden Wohnungen für ältere Menschen angeboten?
Ausgehend vom örtlichen Bedarf werden bei der Umsiedlungsvorbereitung Angebote für altengerechtes Wohnen entwickelt.

9. Können landwirtschaftliche Betriebe im neuen Ort siedeln?
Erfahrungsgemäß wird sich eine Ansiedlung am neuen Ort vor allem für Nebenerwerbsbetriebe anbieten.

10. Wo ist Näheres über die Angebotshäuser von Rheinbraun zu erfahren?
Sowohl bei der Gemeindeverwaltung wie auch bei Rheinbraun ist Informationsmaterial erhältlich; ein Gespräch kann auch über die Service-Nummer 0800/1052459 oder direkt mit Rheinbraun vereinbart werden.