Auszug aus dem Mietvertrag
Mietvertrag zwischen dem Dorfgemeinschaftsverein Schophoven e.V. und (Name des Mieters).

Der Mietvertrag bezieht sich auf den (Datum der Mietzeit). Die Nutzungszeit ist grundsätzlich von 12.00 Uhr bis 12.00 des Folgetages.
Ausnahmen sind mit dem Hausmeister abzusprechen.

Der Mietvertrag gilt für: (Entsprechendes ist anzukreuzen)
grosse Halle EG 160,- €, Raum in der 1. Etage (80,- €),
Porzellan und Besteck 10,- €, Heizkosten EG 35,- € (01.10.-30.04.), Heizkosten OG 30,- € (01.10.-30.04.)
Kohlensäure EG 10,- €, Kohlensäure OG 5,- €, Gewerbliche Veranst. 265,- €

Eine Auflösung des Mietvertrages ist nur bis zu einer Woche vor dem Miettermin möglich. Ansonsten ist der halbe Mietbetrag (ohne Winterpauschale) zu entrichten.

Die Höhe der Miete beträgt (Eintrag des Mietpreises) € und die der Kaution (Eintrag der Kaution)€.

Beide Beträge sind bei der Schlüsselübergabe zu entrichten.
Die Schlüssel erhalten Sie beim 1.Kassierer M.Wolff, Lehrer-Steffens-Strasse 9, Tel.: (02465) 4987 und dürfen nicht aus der Hand gegeben werden. Am Schlüsselbund befindet sich ein Schlüssel für

Die große Halle
1. Haupteingang ,
2. Sicherungskasten (in der Halle)
3. Zwischentür zur Halle

Raum 1. Etage
1. Haupteingangstür
2. Zwischentür 1. Etage

Für die Benutzung der großen Halle stehen die Küche im Erdgeschoß, die Garderobe und die Toiletten zur Verfügung.
Die Theke incl Kühlung und Zapfanlage darf nur benutzt werden, wenn die Getränke bei der Biergroßhandlung Gareis aus DN-Hoven gekauft werden. (die Firma Gareis stellt uns die Theke freundlicherweise zur Verfügung). Um ein Vereisen der Kühlanlage zu verhindern (was diese zerstören könnte), ist darauf zu achten, daß die Leitungen mit Bier durchgespült werden, bevor sie eingeschaltet wird.
Für die Benutzung der 1.Etage stehen die obere Küche, die obere Garderobe und die Toiletten zur Verfügung.

Sodann weisen wir in Ihrem - insbesondere auch im Interesse der Bewohner der umliegenden Wohnhäuser - darauf hin, daß nach den Bestimmungen des Landesemissionsschutzgesetzes in der Zeit von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr, wie auch im privaten Bereich, die sog. Nachtruhe einzuhalten ist. Konkret bedeutet das für Sie als Nutzer des DGH, daß Sie verpflichtet sind, in dieser Zeit den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 50d/bA (TA Lärm) einzuhalten.Damit dieser Wert auch eingehalten werden kann, müssen Sie in dieser Zeit die Fenster geschlossen halten. Die Außen- bzw. Fluchttüren sind ebenfalls geschlossen zu halten und dürfen nur bei Vorliegen eines Notfalles geöffnet werden. Achten Sie bitte auch darauf, dass das Verhalten Ihrer Gäste außerhalb des Gebäudes zu keiner Störung der Nachtruhe führt. Bedenken Sie bitte, dass Zuwiderhandlungen gegen die Einhaltung der Nachtruhe neben möglichen polizeilichen Maßnahmen auch die Zahlung eines Bußgeldes bis zu einer Höhe von 5.000,- € nach sich ziehen kann!

Während Ihrer Feier/Veranstaltung in der Halle EG oder im Raum 1. Etage, haben sie die Möglichkeit, durch Bedienung des Partyschalters die Heizungsanlage und Lüftungsanlage um eine Stunde zu verlängern. Für weitere Fragen wenden sie sich bitte an einen unserer Hausmeister.
Nach Beendigung ihrer Feier/Veranstaltung ist besonders darauf zu achten, das die Kühlung der Zapfanlage und das Untertischgerät der Theke auszu schalten ist.
Ebenfalls evtl. in Betrieb genommene Kühlschränke sind auszuschalten und die Türen zu öffnen.
Der Mieter hat die angemieteten Räumlichkeiten Besenrein und die Küchenzeile gesäubert zu hinterlasse.
Benutzte gesäuberte Tische und Stühle müssen auf die Bühne bzw. seitlich angeordnet werden, dass die Flächen für die Putzfrau zugänglich sind. Beim Aufräumen ist darauf zu achten, dass nicht mehr als 5 Tische bzw. 10 Stühle aufeinander gestellt werden.

Eine ordungsmäßige Müllentsorgung hat der Mieter selbst vorzunehmen. (Müllsäcke, Abfälle selber mitnehmen)

Mit der Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses zum genannten Termin übernimmt der Mieter die Verantwortung für die Einrichtung und haftet für das Inventar. Auch für Beschädigungen an den Außenanlagen trägt der Mieter die Verantwortung und muß ggf. Kostenersatz leisten.
Die Kaution wird bei der Schlüsselrückgabe, nach der Abnahme aller angemieteten Räume, die Besenrein, aufgeräumt und ohne Beschädigungen zu übergeben sind, wieder zurückerstattet.

Der Mieter verpflichtet sich, die Bestimmungen zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz) zu beachten.

Notwendige behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf seine Kosten einzuholen. Dies gilt auch für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA.

Gegebenenfalls ist beim Ordnungsamt der gemeinde Inden ein Antrag auf Gestattung nach §12 GastG (Schankerlaubnis) und auf Verlängerung der Sperrzeit zu stellen. Ihrer Veranstaltung wünschen wir einen harmonischen Verlauf.

Schophoven, den

Für den Dorfgemeinschaftsverein (Unterschrift)

Mieter (Unterschrift) .